Technisch können wir Sie als TRASER Software GmbH bei dieser Umstellung begleiten und die Software bietet hier entsprechende Möglichkeiten, die wir Ihnen gerne in den genannten Online-Seminaren vorstellen wollen. Die Auswirkungen auf Ihre einzelnen Vertragsverhältnisse (Einkauf, Verkauf und Dauerschuldverhältnisse) sollten Sie jedoch bereits im Vorwege mit Ihrem Steuerberater besprechen, da wir nicht rechtlich beratend tätig werden dürfen.
Am heutigen Freitag tritt das Bundeskabinett zusammen und beschließt die Gesetzesvorlage, welche in der nächsten Woche durch den Bundestag und anschließend durch den Bundesrat verabschiedet werden muss.
In der Folge wird es ein BMF-Schreiben geben, welches dann erst als inhaltliche Grundlage für die Umsetzung der Umsatzsteuersatz-Reduzierung und die zum Jahresende nachfolgende Erhöhung dient. Derzeit wird von Seiten großer Steuerberatungsgesellschaften mit einem Erscheinungsdatum des Schreibens am 30.06.2020 gerechnet.